Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der SLS Consulting
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen zwischen der SLS Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Beratungsleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Beratungsvertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen nach dem Stand der Wissenschaft und Praxis. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags nach Kräften zu unterstützen und ihm alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vom Auftragnehmer benötigten Ansprechpartner zur Verfügung stehen und erforderliche Entscheidungen zeitnah getroffen werden.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
(1) Die Vergütung für die Beratungsleistungen richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Beratungstage bzw. -stunden zu den vereinbarten Tagessätzen bzw. Stundensätzen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Notwendige Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder waren, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht.
(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fehlt eine Regelung zur Laufzeit, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026
Kontakt: Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich bitte an
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